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Elektroinstallationskontrolle



Kontrolle dient allen

Immer mehr Dinge des täglichen Lebens unterstehen gesetzlichen Kontrollen. Das ist keine Schikane, vielmehr sollen Personen, Tiere und Sachen in einer zunehmend technisierten Umwelt vor Schäden bewahrt werden. Uns allen nützt es wenn die Qualität der Luft, des Wassers und von Lebensmitteln behördlich überprüft wird. Ebenso sinnvoll ist die Kontrolle der elektrischen Installationen, sie kann unter Umständen sogar Leben retten. Der Umgang mit Strom ist uns längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange Geräte und Installationen in einwandfreiem Zustand sind, ist er ungefährlich. Bei fehlerhaften Apparaten und Anlagen sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Um dem vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber die regelmässige Kontrolle elektrischer Installationen vor. Durch Alterung, Abnützung oder Witterungseinflüsse können Schäden entstehen, die nicht ohne weiteres sichtbar sind. Die regelmässige Kontrolle bringt auch versteckte Mängel an den Tag.

Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs - Unternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Versorgungsgebiet. Es fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation den Regeln der Technik entspricht. Der Eigentümer muss dann eine Fachperson, die im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Prüfstelle den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist.

Das wird kontrolliert

Der Kontrolle unterstehen sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb oder im Freien. Sie reicht vom Hausanschluss bis zu den Steckdosen. Dazu kommen die ortsfest installierten Geräte, wie zum Beispiel Elektroherde oder Waschmaschinen.

Regelmässige Kontrollen

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen die elektrischen Anlagen in folgenden Abständen kontrolliert werden (Auszug):

•  Alle 20 Jahre Installationen in Wohnbauten.
•  Alle 10 Jahre Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten, in
   nassen oder feuergefährdeten, gewerblich benutzten Räumen, in landwirtschaft-
   lichen Betrieben, in Verkaufsläden, in Kirchen (und andere).
•  Alle 5 Jahre Installationen in Betriebsräumen der Industrie und des Gross-
   gewerbes, in Bauten und Räumen mit einer grösseren Anzahl von Personen (Waren-
   häuser, Theater, Kinos, Hotels, Gaststätten, Heime, Spitäler etc.), Fahrzeug-
   reparaturwerkstätten, in Untertagbauten wie Tunneln und Kavernen (und andere).
•  Jedes Jahr Installationen auf Baustellen und Märkten.3

Der Sicherheitsberater - Ihr Partner

Die zur Installationskontrolle zugelassenen Personen sind speziell ausgebildete Fachleute und können sich ausweisen. Der Sicherheitsberater überprüft sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherungen, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter. Er misst die Isolationswerte und ermittelt den Zustand der Installation aufgrund von Stichproben. Ist alles in Ordnung, stellt er den Sicherheitsnachweis aus. Besteht eine unmittelbare und erhebliche Gefahr, muss der Sicherheitsberater die Stromzufuhr zum gefährdenden Installationsteil unterbrechen.

Ihr Partner für Sicherheit

Der Sicherheitsberater prüft Ihre Installationen, damit Sie in Ruhe schlafen können. Mit Sicherheit sind auch wir Partner in allen Fragen rund um den Strom. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PK

Messwesen



Energieverrechnung

Die Messung der Elektrischen Enegie bei den Kunden wird mit technisch hochwertigen Elektrozählern durchgeführt. Durch eine periodische amtliche Prüfung der Zähler wird gewährleistet, dass immer eine korrekte Energieverrechnung vorliegt.

Spannungsqualität

Das Energieliefernde Werk ist dazu verpflichtet, dass die Spannungsqualität immer in den gesetzlich vogeschriebenen Normen liegt. (EN50160)
Sollten Probleme auftauchen, die Sie bei der Qualität der Netzspannung vermuten sind wir gerne bereit, eine Kontrollmessung bei lhnen durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Peter Knüsel.


 



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